Für Insolvenzverwalter
- Prüfung der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung für das Insolvenzgericht
- Gutachten zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des vom Insolvenzfall betroffenen Unternehmens
- Erstellung der Vergleichsrechnung
- Begutachtung Fortführungsprognosen
- Übernahme der Lohn- und Finanzbuchführung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
- steuerliche Prüfung von Sanierungskonzepten
- betriebswirtschaftliche Begutachtung von Fortführungsprognosen
- Erstellung der handels- und steuerrechtlichen Buchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Insolvenzmasse
- Erstellung der handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen für die Insolvenzmasse
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